Welche Entlastungs- und Unterstüzungsangebote gibt es für pflegende Angehörige?
Die pflegerische Betreuung und Versorgung des eigenen Ehepartners, des Vaters oder der Mutter oder auch des eigenen Kindes, ist eine große Aufgabe und Herausforderung für die Angehörigen, die diese Pflege übernehmen. Oftmals stößt man durch eine Betreuung und Pflege rund um die Uhr an Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit. Daher ist es für pflegende Angehörige wichtig, auch auf sich selbst zu achten, Selbstpflege zu betreiben.
Folgende Entlastungsmöglichkeiten gibt es:
1. Verhinderungspflege (auch stundenweise)
Wenn die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Arztbesuch, Einkaufen o.a.) die Pflege vorübergehend nicht durchführen kann, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu vier Wochen im Jahr. Die Pflegekasse stellt hierfür 1.432 Euro pro Jahr zur Verfügung. Einzige Voraussetzung: Als Pflegeperson müssen Sie bereits seit mindestens 12 Monaten gepflegt haben.
TIPP: Wenn die Verhinderungspflege/Ersatzpflege, die die Caritas-Sozialstation durchführt, weniger als 8 Stunden am Tag dauert, erhalten Sie das Pflegegeld in der gewohnten Höhe weitergezahlt. Sie können sich also für einen Arztbesuch, Einkauf, Kinobesuch usw. "freinehmen" ohne dass das Pflegegeld reduziert wird. Dadurch schaffen Sie Entlastung und eine Ruhezeit zum Durchschnaufen für sich. Setzen Sie sich einfach mit Ihrer Caritas-Sozialstation in Verbindung.
2. Niedrigschwellige Betreuungsangebote
Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz beziehen kann (z.B. bei Demenzkranken), stellt die Pflegeversicherung jedes Jahr 460 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung. Diese können Sie für besondere Angebote von Caritas-Sozialstation verwenden (z.B. Betreuungsnachmittag in der Caritas-Sozialstation, Betreuung durch die Caritas-Sozialstation bei Ihnen zuhause). Fragen Sie einfach bei Ihrer Caritas-Sozialstation in der Nähe nach solchen Angeboten.
3. Beratung und Schulung bei Ihnen zuhause
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Mitarbeiter kommen zu Ihnen nach Hause und beraten Sie in Ihrer speziellen Pflegesituation. Diesen Besuch können Sie einmal (in besonderen Fällen auch zweimal) im Jahr in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür übernimmt die Pflegeversicherung.
4. Teilnahme an einem Krankenpflegekurs
Diese Kurse werden von den Caritas-Sozialstationen und den Pflegekassen gemeinsam durchgeführt, um praktisches Wissen aus der Kranken- und Altenpflege weiterzugeben. Erfahrene Fachkräfte vermitteln Ihnen hilfreiche Tipps zum Umgang mit Pflegebedürftigen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Caritas-Sozialstation oder Ihrer Pflegekasse vor Ort, wann und wo der nächste Kurs stattfindet.
5. Gesprächskreis für pflegende Angehörige
Viele Caritas-Sozialstationen bieten auch einen Gesprächskreis für pflegende Angehörige. Sie treffen Menschen, die sich in der gleichen Situation befinden wie Sie und können sich austauschen. Setzen Sie sich einfach mit Ihrer Caritas-Sozialstation in Verbindung, wann der nächste Termin stattfindet.