Welche Pflegestufen gibt es?
Welche Voraussetzungen müssen für die jeweilige Pflegestufe erfüllt sein?
Folgende Pflegestufen gibt es:
Pflegestufe I: Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Hilfebedarf:
- mindestens 1 x täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
- mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung.
Zeitaufwand:
- Wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten,
- davon mehr als 45 Minuten Grundpflege.
Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige
Hilfebedarf:
- mindestens 3 x täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
- mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung
Zeitaufwand:
- Wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden,
- davon mindestens zwei Stunden Grundpflege.
Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige
Hilfebedarf:
- rund um die Uhr (auch nachts) bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
- mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
Zeitaufwand:
- Wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden,
- davon mindestens vier Stunden Grundpflege.