Was heißt "pflegebedürftig"?

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist im Pflegeversicherungsgesetz genau definiert. Grundsätzlich ist man nach dem Gesetz nur dann pflegebedürftig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Der Hilfebedarf besteht wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, ist für alltägliche "Verrichtungen" nötig, die bei jedem Menschen gewöhnlich und regelmäßig im Tagesablauf anfallen, liegt auf Dauer, also nicht nur gelegentlich, in einem bestimmten Umfang vor.

Der Begriff "auf Dauer" ist vom Gesetzgeber vorgegeben und bedeutet, dass der Hilfebedarf für voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen muss. Außerdem muss der Umfang der Hilfestellungen ein bestimmtes Maß überschreiten: Der Gesetzgeber spricht von "erheblicher Pflegebedürftigkeit". Was darunter genau zu verstehen ist, können Sie bei der Erklärung der Pflegestufen nachlesen.

Die sogenannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens sind ebenfalls im Gesetz aufgelistet. Hiernach erhält nur Leistungen, wer bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme, beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen und Stehen (Mobilität genannt) und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung auf regelmäßige Hilfe angewiesen ist.

 


© 2012 Caritas-Sozialstation St. Nikolaus e.V., Arnstein · Impressum